Für ein funktionierendes Marketing ist das Nutzer-Tracking unerlässlich. Auch hier hält die DSGVO einige Änderungen parat, die wir Ihnen in diesem Kapitel näher erläutern.
Eines steht mit Inkrafttreten der DSGVO fest: Wenn Sie einen Tracking-Pixel (Google Analytics, Facebook, etc.) einsetzen, ist das Ihre alleinige Verantwortung. Das gilt auch, wenn Sie diesen Pixel beispielsweise im Backoffice von Digistore24 auf dem Bestellformular oder der Bestellbestätigungsseite einbinden.
Bezüglich der Verwendung des Facebook-Pixels ist grundsätzlich die Person verantwortlich, die diesen Pixel einsetzt. Das ist z.B. in diesem PDF des Bayerischen Landesamts für Datenaufsicht auf der letzten Seite nachzulesen. Folglich muss der Verantwortliche auch dafür sorgen, dass er allen Anforderungen der DSGVO entspricht.
Anders als bei Facebook wird das Tracking mit Google Analytics als weniger problematisch angesehen. Grund hierfür ist, dass Google Analytics in der Standard-Einstellung pseudonomisierte Daten auswertet, was keinen Rückschluss auf persönliche Daten ermöglicht.
Wenn Sie Affiliate-Links auf Ihrer Internetseite verwenden, kommt es bei Klick zu einer Übertragung der IP an Digistore24. Aus diesem Grund sollten Sie darauf in Ihrer Datenschutzerklärung hinweisen. Für diesen Zweck haben wir Muster-Texte erstellt. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.digistore24.com/page/privacy#14-muster-texte-fuer-vendoren-und-affiliates
Zurzeit ist darüber hinaus noch eine gesonderte Richtlinie in Arbeit - die E-Privacy-Richtlinie.
Sie dient als Konkretisierung der DSGVO und wird Auswirkungen auf das gesamte Online-Marketing haben. Diese sind derzeit noch nicht absehbar, da die Richtlinie noch in Arbeit ist und wohl nicht vor 2019 in Kraft treten wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Online-Kurs keinesfalls eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt ersetzt und auch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit hat.